Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Juli 2010 (Sache R 1360/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Giorgio Armani SpA und Frau Annunziata del Prete
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Juli 2010 (Sache R 1360/2009‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM und Frau Annunziata del Prete tragen jeweils die Hälfte der Kosten, die der Giorgio Armani SpA im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.
3. Das HABM und Frau del Prete tragen neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten, die der Giorgio Armani SpA im Verfahren vor dem Gericht entstanden sind.