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Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. März 2012. – Giorgio Armani SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

CELEX: 62010TJ0420 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Juli 2010 (Sache R 1360/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Giorgio Armani SpA und Frau Annunziata del Prete

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Juli 2010 (Sache R 1360/2009‑2) wird aufgehoben.

2. Das HABM und Frau Annunziata del Prete tragen jeweils die Hälfte der Kosten, die der Giorgio Armani SpA im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

3. Das HABM und Frau del Prete tragen neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten, die der Giorgio Armani SpA im Verfahren vor dem Gericht entstanden sind.