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Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2011. – dm-drogerie markt GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62010TJ0304 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. April 2010 (Sache R 899/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG und Semtee

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3. Jede Partei trägt ihre eigenen durch die Streithilfe von Semtee entstandenen Kosten.