Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. April 2010 (Sache R 899/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG und Semtee
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Jede Partei trägt ihre eigenen durch die Streithilfe von Semtee entstandenen Kosten.