Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. April 2010 (Sache R 1259/2009-1) über die Anmeldung des Wortzeichens TENNIS WAREHOUSE als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Sports Warehouse GmbH trägt die Kosten.