Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. März 2010 (Sache R 746/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Wenz GmbH und der IVKO Industrieprodukt-Vertriebskontakt GmbH
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die K-Mail Order GmbH & Co. KG trägt die Kosten.