Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. März 2010 (Sache R 1102/2008‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Ultra d.o.o. Proizvodnja elektronskih naprav und der mPAY24 GmbH
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. März 2010 (Sache R 1102/2008‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.