Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2010 (Sache R 253/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen dem Deutschen Raiffeisenverband e.V. und der Austria Leasing GmbH
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) trägt die Kosten.