Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2010 (Sache R 248/2009-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) und der Austria Leasing GmbH
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) trägt die Kosten.