Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2010 (Sache R 223/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Industria Licorera Quezalteca, SA und der Grupo Osborne, SA
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Januar 2010 (Sache R 223/2009‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.