Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. Januar 2010 (Sache R 1018/2009‑2) über die Anmeldung eines Zeichens in Form eines Parallelogramms als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Société Air France trägt die Kosten.