Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Januar 2010 (Sache R 820/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Brauerei Schlösser GmbH und der Barilla G. e R. Fratelli SpA
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Barilla G. e R. Fratelli SpA trägt die Kosten.