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Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. September 2011. – Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62010TJ0099 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG und der TofuTown.com GmbH

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009‑4) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG.

3. Die TofuTown.com GmbH trägt ihre eigenen Kosten.