Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Dezember 2009 (Sache R 953/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Intermark Srl und der Natex International Trade SpA
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Intermark Srl trägt die Kosten.