Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. November 2009 (Sache R 190/2009‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens υγεία als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon „Ygeia“ AE trägt die Kosten.