Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 19. Oktober 2010, Nencini/Parlament (T‑431/10 R), mit dem der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs mehrerer Rechtsakte des Parlaments betreffend die Rückforderung von Zulagen des Parlaments, die zu Unrecht gezahlt worden sein sollen, zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Nencini trägt die Kosten.