Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. Juli 2010, Evropaïki Dynamiki/EUA (T‑331/06), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Umweltagentur vom 14. September 2006, das von der Rechtsmittelführerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens EEA/IDS/06/002 für die Erbringung von IT‑Beratungsdiensten (ABl. 2006, S 118-125101) abgegebene Angebot abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, abgewiesen hat– Zuschlagskriterien – Beurteilungsfehler
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.