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Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 14. April 2011. – Luigi Marcuccio gegen Gerichtshof der Europäischen Union.

CELEX: 62010CO0460 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 6. Juli 2010, Marcuccio/Kommission (T‑401/09), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung von Entscheidungen des Gerichtshofs über die Ablehnung des Antrags auf Ersatz des Schadens, der durch eine Unregelmäßigkeit bei der Zustellung der Rechtsmittelschrift in der Rechtssache T‑20/09 P an Herrn Luigi Marcuccio entstanden sein soll, und auf Schadensersatz abgewiesen hat

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Marcuccio trägt die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten.