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Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. September 2011. – Hubert Pagnoul gegen Belgischer Staat.

CELEX: 62010CO0314 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal de première instance de Liège – Auslegung der Art. 6 EUV, 267 AEUV und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Verpflichtung der nationalen Gerichte, bei vermuteten Verstößen eines nationalen Gesetzes gegen Grundrechte zunächst den Verfassungsgerichtshof anzurufen – Vereinbarkeit der nationalen Bestimmung, die diese vorherige Befassung vorschreibt, mit dem Unionsrecht – Möglichkeit für die nationalen Gerichte, die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit völkerrechtlichen Verträgen zu prüfen, wenn der Verfassungsgerichtshof das betreffende nationale Gesetz für vereinbar mit den durch die Verfassung gewährleisteten Grundrechten erklärt hat

Tenor

Tenor

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal de première instance de Liège (Belgien) zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage offensichtlich unzuständig.