Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal de première instance de Namur – Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 EUV und Art. 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die die Herstellung, die Einfuhr, die Verkaufsförderung und den Verkauf von Rauchtabakwaren erlaubt, die als sehr gesundheitsschädlich gelten, mit dem Ziel des Schutzes der menschlichen Gesundheit – Gültigkeit der nationalen Bestimmungen, die die Erhebung der Akzisensteuer auf Tabakwaren erlauben, im Hinblick auf die vorgenannten Vorschriften
Tenor
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal de première instance de Namur (Belgien) mit Entscheidungen vom 24. März 2010 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.