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Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 19. November 2010. – Antoni Tomasz Uznański gegen Republik Polen.

CELEX: 62010CO0143 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 27. November 2009, Uznański/Polen (T‑348/09), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung einer Maßnahme der polnischen Behörden betreffend die Beschlagnahme bestimmter Immobilien abgewiesen hat – Unzuständigkeit des Gerichts

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Uznański trägt seine eigenen Kosten.