Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Curte de Apel Târgu Mureş – Zulassung von zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in einem Mitgliedstaat – Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit den Art. 23 EG, 25 EG und 90 EG – Mögliche Ausnahme auf der Grundlage von Art. 174 EG
Tenor
Tenor
Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren erstmaliger Zulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren.