Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf zum einen Feststellung der ungerechtfertigten Bereicherung der Europäischen Kommission sowie der Delegationen der Europäischen Union in Marokko und in Nigeria und zum anderen Verurteilung der Kommission zur Zahlung von 114 069,94 Euro zuzüglich Zinsen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Tecnoprocess Srl trägt die Kosten.