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Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 30. Juni 2011. – Tecnoprocess Srl gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62009TO0403 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf zum einen Feststellung der ungerechtfertigten Bereicherung der Europäischen Kommission sowie der Delegationen der Europäischen Union in Marokko und in Nigeria und zum anderen Verurteilung der Kommission zur Zahlung von 114 069,94 Euro zuzüglich Zinsen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Tecnoprocess Srl trägt die Kosten.