Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C(2009) 6121 vom 28. Juli 2009, mit der der Antrag der Antragstellerinnen für unzulässig erklärt wurde, der darauf gerichtet war, dass die Kommission ihre Entscheidung C(2009) 2560 def. vom 7. April 2009, dem Königreich der Niederlande eine zeitlich begrenzte Ausnahme von seinen Pflichten auf dem Gebiet der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu bewilligen, überprüft, und auf einstweilige Anordnungen, die das Königreich der Niederlande dazu veranlassen sollen, diese Pflichten schnellstmöglich einzuhalten
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.