Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Europäischen Kommission und der Delegation der Europäischen Union in Nigeria sowie auf Ersatz des Schadens, der durch diese Untätigkeit entstanden sein soll
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als teils unzulässig und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2. Die Tecnoprocess Srl trägt die Kosten.