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Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 17. Februar 2011. – RapidEye AG gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62009TO0330 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 9. Juni 2009 betreffend die der RapidEye AG für den Aufbau eines satellitengestützten Geo-Informationssystems von den deutschen Behörden gewährte staatliche Beihilfe (Staatliche Beihilfe CP 183/2009 – Deutschland; RapidEye AG [Nachträgliche Kontrolle MSR 1998 – N 416/2002]) enthalten sein soll

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die RapidEye AG trägt die Kosten.