Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 9. Juni 2009 betreffend die der RapidEye AG für den Aufbau eines satellitengestützten Geo-Informationssystems von den deutschen Behörden gewährte staatliche Beihilfe (Staatliche Beihilfe CP 183/2009 – Deutschland; RapidEye AG [Nachträgliche Kontrolle MSR 1998 – N 416/2002]) enthalten sein soll
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die RapidEye AG trägt die Kosten.