Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/402/EG der Kommission vom 28. Januar 2009 über die von Frankreich durchgeführten „Krisenpläne“ (plans de campagne) im Obst‑ und Gemüsesektor (ABl. L 127, S. 11)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Philippe Connefroy, Jean-Guy Gueguen und die EARL de Cavagnan tragen neben ihren eigenen Kosten die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.