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Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. März 2012. – Philippe Connefroy u.a. gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62009TO0327 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/402/EG der Kommission vom 28. Januar 2009 über die von Frankreich durchgeführten „Krisenpläne“ (plans de campagne) im Obst‑ und Gemüsesektor (ABl. L 127, S. 11)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Philippe Connefroy, Jean-Guy Gueguen und die EARL de Cavagnan tragen neben ihren eigenen Kosten die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.