Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Untätigkeitsklage auf Feststellung, dass der Rat und die Kommission es rechtswidrig unterlassen haben, zum Antrag des Klägers betreffend den Erlass von Maßnahmen gegen die Libanesische Republik wegen Verletzung seiner Grundrechte und des Assoziationsabkommens zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits Stellung zu nehmen, sowie Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge der Untätigkeit dieser Gemeinschaftsorgane entstanden sein soll
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Muhamad Mugraby trägt die Kosten.