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Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 4. Juli 2011. – Sepracor Pharmaceuticals (Ireland) Ltd gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62009TO0275 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 6. Mai 2009 an die Klägerin enthalten sein soll, das im Kontext des Genehmigungsverfahrens für das Inverkehrbringen von Lunivia an die Klägerin gerichtet wurde, soweit es die Einordnung des Wirkstoffs Eszopiclon betrifft

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Sepracor Pharmaceuticals (Ireland) Ltd trägt die Kosten.