Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 13. August 2008, das nach Art. 21 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24, S. 1) in Bezug auf einen Zusammenschluss zwischen der Klägerin und der Autostrade SpA eingeleitete Verfahren (Sache COMP/M.4388 – Abertis/Autostrade) einzustellen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Abertis Infraestructuras, SA trägt die Kosten.