Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 4776 final der Kommission vom 10. September 2008, in Bezug auf die vom Königreich Dänemark an Danske Statsbaner gewährte staatliche Beihilfe C 41/2008 (ex NN 35/2008) das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Herr Jørgen Andersen trägt die Kosten.