Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 6524 der Kommission vom 29. Oktober 2008 in der Sache COMP/39510, mit der dem Laboratoire Champagnat Desmoulins Philippakis sowie allen direkt oder indirekt von ihm kontrollierten Betrieben aufgegeben wurde, eine Nachprüfung nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1, S. 1) zu dulden
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2. Biocaps trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.