Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Oktober 2009 (Sache R 1805/2007-1) über die Anmeldung des Wortzeichens PAKI als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die PAKI Logistics GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.