Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Oktober 2009 (Sache R 1323/2008‑3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Herbert Neuman und Andoni Galdeano del Sel einerseits und der José Manuel Baena Grupo, SA andererseits
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. Oktober 2009 (Sache R 1323/2008‑3) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der José Manuel Baena Grupo, SA. Herbert Neuman und Andoni Galdeano del Sel tragen ihre eigenen Kosten.