Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2009 (Sache R 397/2009‑1) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KOMPRESSOR PLUS
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.