Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Oktober 2009 (Sache R 531/2009‑4) über die Anmeldung des Bildzeichens ReValue als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ReValue Immobilienberatung GmbH trägt die Kosten.