Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 24. September 2009 (Sache R 1006/2008–4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der ATB Norte, SL und der Bricocenter Italia Srl
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 24. September 2009 (Sache R 1006/2008‑4) wird aufgehoben, soweit mit ihr der Beschwerde der Bricocenter Italia Srl in Bezug auf die mit der Gemeinschaftsmarkenanmeldung beanspruchten Dienstleistungen „Werbung“, „Geschäftsführung“ und „Unternehmensverwaltung“ stattgegeben wurde.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die ATB Norte, SL, Bricocenter Italia und das HABM tragen die ihnen im Verfahren vor dem Gericht entstandenen eigenen Kosten.