Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. August 2009 (Sache R 1477/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der São Paulo Alpargatas, SA und Herrn Enrique Fischer
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. August 2009 (Sache R 1477/2008‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigene Kosten und die Kosten der São Paulo Alpargatas, SA.
3. Herr Enrique Fischer trägt seine eigenen Kosten.