Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. August 2009 (Sache R 1101/2007‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Umarex Sportwaffen GmbH & Co. KG und der Cybergun SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Cybergun SA trägt die Kosten.