Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Acotel SpA und der ancotel GmbH
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die der ancotel GmbH.
3. Die Acotel SpA trägt ihre eigenen Kosten.