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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2011. – Mövenpick Holding gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62009TJ0377 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 1457/2008‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens PASSIONATELY SWISS als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mövenpick Holding trägt die Kosten.