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Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Januar 2011. – Häfele GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62009TJ0336 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2009 (Sache R 1500/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Topcom Europe NV und der Häfele GmbH & Co. KG

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Häfele GmbH & Co. KG trägt die Kosten, einschließlich der notwendigen Kosten, die der Topcom Europe NV im Rahmen des Verfahrens vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) entstanden sind.