Verfahrensgegenstand
Gegenstand
In der Rechtssache T‑310/09 Klage gegen die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des HABM vom 28. April 2009 (Sache R 323/2008‑G) über die Anmeldung des Wortzeichens BEHAVIOURAL INDEXING als Gemeinschaftsmarke und in der Rechtssache T‑383/09 Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2009 (Sache R 138/2009‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens BEHAVIOURAL INDEX als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Rechtssachen T‑310/09 und T‑383/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
2. Die Klagen werden abgewiesen.
3. Die Fuller & Thaler Asset Management, Inc. trägt in den Rechtssachen T‑310/09 und T‑383/09 ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).