Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von vier Mahnschreiben der Kommission vom 11. Mai 2009, mit denen sie die Klägerin aufforderte, ihr die Vorschüsse zu erstatten, die sie ihr in Erfüllung eines im Rahmen des Sonderprogramms der technologischen Forschung und Entwicklung über ein Vorhaben mit dem Titel „Lebensqualität und Management lebender Ressourcen“ geschlossenen Förderungsvertrags gezahlt habe
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Centre d’étude et de valorisation des algues SA (CEVA) trägt die Kosten.