Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. April 2009 (Sache R 1511/2008‑1) über die Anmeldung eines grünen, nach außen gewölbten Quadrats als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten.