Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. April 2009 (Sache R 982/2008‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Mangini & C. Srl und der Cesea Group Srl
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. April 2009 (Sache R 982/2008‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.