Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/612/EG der Kommission vom 10. März 2009 über die Maßnahme Spaniens C 5/2000 (ex NN 118/97) zugunsten des Unternehmens Sniace, SA mit Sitz in Torrelavega (Kantabrien) und zur Änderung der Entscheidung 1999/395/EG (ABl. L 210, S. 4)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Sniace, SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.