Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. März 2009 (Sache R 515/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Société de développement et de recherche industrielle und der Ergo Versicherungsgruppe AG
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Ergo Versicherungsgruppe AG trägt die Kosten.