Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Februar 2009 (Sache R 486/2008‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Halder Holdings BV und der Alder Capital Ltd
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Alder Capital Ltd trägt die Kosten einschließlich der Aufwendungen der Gimv Nederland BV, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) notwendig waren.