Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15), soweit sie die Republik Slowenien betrifft
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Slowenien trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.