Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 747 endg. der Kommission vom 12. Februar 2009, mit der festgestellt wird, dass die nachträgliche buchmäßige Erfassung bestimmter Einfuhrabgaben gerechtfertigt war und diese Abgaben nicht erlassen werden durften (Sache REC 01/08)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hit Trading BV und die Berkman Forwarding BV tragen die Kosten.