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Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 19. April 2012. – Adolf Würth GmbH & Co. KG und Arnold Fasteners (Shenyang) Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union.

CELEX: 62009TJ0162 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates vom 26. Januar 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 29, S. 1).

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Adolf Würth GmbH & Co. KG und die Arnold Fasteners (Shenyang) Co. Ltd tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union und die des European Industrial Fasteners Institute AISBL.

3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.